Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Verfassung von Antigua und Barbuda sagt in ihrer Präambel, dass das Land eine souveräne Nation ist, die „die Souveränität Gottes, die Würde und den Wert des Menschen“ und „die grundlegenden Rechte und Freiheiten des Einzelnen“ anerkennt.Gemäss Artikel 3 hat jeder den Anspruch auf Schutz der grundlegenden menschlichen Rechte und Freiheiten unabhängig von Rasse, Herkunft, Einstellung oder politischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, religiöser Überzeugung oder Geschlecht; zu diesen Rechten gehören u. a. die Gewissens-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, solange dabei die Rechte und Freiheiten anderer und das öffentliche Interesse gewahrt werden.Nach Artikel 11 hat jeder ein Recht auf Gewissensfreiheit. Dies beinhaltet die Gedanken- und Religionsfreiheit, die Freiheit, den Glauben zu wechseln, und die Freiheit, diesen alleine oder mit anderen, öffentlich oder privat in Gottesdiensten, beim Religionsunterricht sowie durch seine Ausübung und Einhaltung zu bekunden und zu verbreiten.In Bildungseinrichtungen muss niemand am Religionsunterricht, an Gottesdiensten oder religiösen Zeremonien teilnehmen, wenn dies nicht der eigenen religiösen Überzeugung entspricht, es sei denn der Teilnahme wird persönlich oder bei Minderjährigen unter 18 Jahren durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zugestimmt (Artikel 11).Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, einen Eid abzulegen, der dem eigenen Glauben widerspricht, oder einen Eid auf eine Weise zu leisten, die mit der eigenen Religion oder dem eigenen Glauben in Widerspruch steht (Artikel 11).Gesetze mit diskriminierenden Bestimmungen, oder deren Bestimmungen diskriminierende Folgen haben, sind nicht zulässig. Als diskriminierend gilt dabei die unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, Herkunft, politischen Einstellung oder Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder ihres Geschlechts (Artikel 14).Keine Person, die ein religiöses Amt innehat, darf für den Senat (Artikel 30) ernannt oder das Repräsentantenhaus (Artikel 39) gewählt werden.Karfreitag, Ostern, Pfingstmontag und Weihnachten sind gesetzliche Feiertage.An staatlichen Schulen ist Religionsunterricht untersagt, während Privatschulen diesen anbieten können. Religionsgemeinschaften müssen sich staatlich registrieren lassen, um einen Anspruch auf Steuerbefreiungen und das Recht zu haben, Immobilien zu besitzen, zu bauen oder zu renovieren. Der Konsum von Marihuana ist selbst für religiöse Zwecke gesetzlich verboten.Vorkommnisse
Im Oktober 2016 wurde in einer Stellungnahmeeine Pastorin (die laut eigener Aussage in der Vergangenheit eine lesbische Aktivistin war) für die Aussage kritisiert, dass christlich orientierte Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, Bewerber abzulehnen, die LGBT (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) sind. Dabei wurde die Pastorin und ihre Gemeinschaft als bigott und homophob dargestellt.Im Oktober 2016 monierte Dr. Tennyson Joseph, der im Political Science Department der University of the West Indies (UWI), Cave Hill Campus lehrt, die von ihm so bezeichnete „Tyrannei der Mehrheit“, d. h. die Auferlegung von christlichen Lehren an staatlichen Schulen. Seiner Meinung nach sollte Religionsunterricht nur im Privaten stattfinden. Dabei betonte er, dass Kirche und Staat in modernen Demokratien getrennt seien und Religion deshalb nicht an Schulen, sondern innerhalb der Familie gelehrt werden solle.Perspektiven für die Religionsfreiheit
Im untersuchten Zeitraum fanden keine Fälle von Intoleranz statt, doch wird kontinuierlich eine Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit geführt. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Lage in Bezug auf die Religionsfreiheit ändern wird.„Im untersuchten Zeitraum fanden keine Fälle von Intoleranz statt, doch wird kontinuierlich eine Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit geführt. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Lage in Bezug auf die Religionsfreiheit ändern wird.“